Zustiftungen und Spenden
Möchten Sie Familien fördern, alte Menschen und publizistische Tätigkeiten? Oder Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Stadtbaukunst, Geschichte und Denkmalpflege? Die Ebbecke Stiftungen tun dies und Sie können das auch tun – mit einer Zustiftung oder einer Spende.
Spenden in das Vermögen einer Stiftung nennt man Zustiftungen. Das ist sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren wollen, Ihnen aber der Gründungsaufwand für eine eigene Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung an die Ebbecke Stiftungen können Sie mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.
Anders als bei einer Spende muss die Stiftung zugestiftete Mittel nicht zeitnah verwenden. Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der Ebbecke Stiftungen dauerhaft zugeführt. Dadurch erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Für Zustiftungen und Spenden an Stiftungen gibt es – anders als bei Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen – zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Mit dem Gesetz zur weiteren Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements wurde der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen angehoben.
Eine Zuwendung in den Grundstock der Ebbecke Stiftungen können Sie steuerlich geltend machen. Hierfür gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung und über den Zeitraum der folgenden 9 Jahre verteilt.
Über eine Kontaktaufnahme zum Vorstand oder zum Vorsitzenden freuen wir uns sehr.